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Garantiebedingungen

Wählen Sie ein Produkt, um die zugehörigen Garantiebedingungen einzusehen. Alle Angaben gelten vorbehaltlich der aufgeführten Voraussetzungen und Einschränkungen.

Der Name WECKMAN steht seit über 50 Jahren für Produkte mit einem sehr hohen Qualitätsstandard sowie einer sehr langen Lebensdauer. Aus diesem Grund geben wir für die auf unseren Profilieranlagen gefertigten Dach- und Wandbleche aus STAHL bis zu 30 Jahre Garantie.

Garantiezeiträume

30
Jahre*
Durchrostung & Beschichtung
80 μm Shimoco
20
Jahre*
Durchrostung & Beschichtung
60 μm Puramid
15
Jahre*
Durchrostung & Beschichtung
35 μm Mattpolyester
10
Jahre*
Durchrostung
25 μm Polyester

*beginnend ab dem Tag der Auslieferung

Die Garantie umfasst das Abschälen und die Rissbildung der Beschichtung sowie erhebliche Farbänderungen innerhalb einer zusammenhängend gelieferten Charge bei Shimoco, Puramid und Mattpolyester beschichteten Blechen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es bei Nachbestellungen aufgrund von unterschiedlichen Chargen zu Farbtonabweichungen kommen kann, die keinen Reklamationsgrund darstellen.

Die Garantie setzt die Akzeptanz unserer Bedingungen zur Lagerung, Montage und Pflege voraus. Eine Anleitung zu diesen Punkten finden Sie in diesem Katalog unter dem Punkt „Allgemeine Verlegeanleitung". Sollte Ihnen der Katalog nicht zur Verfügung stehen, fordern Sie diese Seiten bitte direkt bei unserem Vertrieb Deutschland, Friedrich von Lien AG, Zeven an.

Die Garantie gilt ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen

  • Die Dachneigung muss bei Typ 2 Dachpfannenprofilen mindestens sieben Grad und bei Typ Europa Dachpfannenprofilen mindestens zehn Grad betragen.
  • Das Wasser kann ungehindert von den Blechen ablaufen.
  • Schmutz und sonstige Ablagerungen werden regelmäßig fachgerecht entfernt.
  • Kein Kontakt mit nassem Beton, nassem Holz, druckimprägniertem Holz, Erdreich und ständigen Feuchtigkeitsbereichen.
  • Kein Kontakt mit Kupfer oder Flüssigkeitsemission aus Kupferbauteilen.
  • Keine chemische Beanspruchung, wie zum Beispiel Kontakt zu Düngemitteln.
  • Sofortige Nachbehandlung von mechanischen Schäden der Farbbeschichtung, zum Beispiel bei der Montage, mit Reparaturfarbe.
  • Die Montage wurde fachgerecht nach unserer Montageanleitung vorgenommen.
  • Das geeignete Befestigungs- und Dichtungsmaterial aus unserem Zubehörprogramm wurde verwendet.
  • Auf Fremdprodukte und deren Reaktion mit/auf unser Material können wir keine Garantie übernehmen.
  • Maßgebend sind die Richtlinien des deutschen Dachdeckerhandwerks.

Die Garantie gilt nicht für Schnittkanten der Bleche. Gelegentlich entstehende Entspannungsgeräusche der Profilbleche bedingt durch Temperaturunterschiede, verspannte Montage oder nicht verwindungsfreie Unterkonstruktionen können nicht reklamiert werden.

Eine weitere Voraussetzung für die Garantie ist, dass die Bleche unter normalen atmosphärischen Bedingungen verwendet werden. Die Garantie tritt nicht in Kraft für Bleche, die in aggressiver Atmosphäre, wie z. B. Luft mit hohem Salzgehalt, ständiger Verbindung mit Wasser, korrosiven Chemikalien, Rauch, aggressivem Kondensat oder Asche, Zementstaub, Ausdünstungen von Tierkot und Düngemitteln, verlegt wurden.

Die Voraussetzung für ein Garantieverfahren ist der Nachweis des Kaufes der Bleche mit Einkaufsbeleg, aus dem Datum und Händleradresse hervorgehen. Um den Eintritt eines Garantiefalles zu klären, muss unseren Mitarbeitern ungehinderter Zutritt zur Besichtigung der beschädigten Fläche gewährt werden. Für vor der Besichtigung demontierte Bleche erlischt jegliche Garantie. Ein Garantiefall tritt nur ein, wenn die Beschädigung mindestens 10 % der Gesamtfläche beträgt.

Sollte ein berechtigter Garantieanspruch unter Berücksichtigung obiger Voraussetzungen entstehen, machen wir von unserem Recht Gebrauch, dem Käufer neues Material kostenlos als Ersatz für das Defekte zu liefern. Hieraus resultierende Farbabweichungen zu bereits verlegten Dachflächen sind möglich und nicht zu reklamieren. Die Garantie bezieht sich ausdrücklich nur auf die reklamierten Profilbleche und ist in der Höhe des Wertes auf den ursprünglichen Rechnungswert der reklamierten Profilbleche begrenzt. Folgekosten wie zum Beispiel für De- und Neumontage sind ausgeschlossen.

Die Garantieleistung nimmt mit den Jahren ab und ist somit begrenzt. Wir garantieren die Erstattung des Schadens bis zum maximalen wirtschaftlichen Wert der gelieferten Ware.

Der Anteil der Garantie für die ersten fünf Jahre beträgt 100 % nach Auslieferung. Ab dem sechsten Jahr nimmt der Anteil der Garantie nach folgender Formel ab:

P = R × 100 Q − 5 %
Die Buchstaben haben folgende Bedeutung:
P = Beteiligung
R = restliche Garantiejahre
Q = anfängliche Garantiedauer

Die Friedrich von Lien AG übernimmt keine Haftung für eventuelle Folgeschäden, die aus beschädigten Profilblechen entstanden sind. Für Bleche, die auf Grundlage der Garantie bereits ersetzt worden sind, gilt die restliche Garantiezeit der ursprünglichen Lieferung.

Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage die originalen Garantiebedingungen der Hersteller zur Verfügung.

Diese Garantie bezieht sich auf Deutschland, Österreich, Schweiz und die Beneluxländer.

Für die auf unseren Profilieranlagen gefertigten Dach- und Wandbleche aus ALUMINIUM können nur Garantieansprüche auf Einzelnachweis geltend gemacht werden.

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