Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Geltungsbereich der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer"), wenn der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese AGB gelten zudem unabhängig davon, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen.
(2) Zielgruppe des Online-Shops
Unser Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Neben der Überprüfung Ihrer Unternehmereigenschaft im Rahmen des Bestellprozesses sind wir berechtigt, einen Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft durch das Vorlegen geeigneter und aktueller Belege (z. B. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) zu verlangen.
(3) Geltung für zukünftige Verträge
Sofern nichts Anderes vereinbart ist, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen oder zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung auch als Rahmenvereinbarung für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut darauf hinweisen müssen.
(4) Ausschließliche Geltung und Zustimmung zu abweichenden AGB
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn wir deren Geltung ausdrücklich zugestimmt haben – dies gilt auch, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine eigenen AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
(5) Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen, etwa Rahmenlieferverträge oder Qualitätssicherungsvereinbarungen, sowie Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
(6) Schriftformklausel für rechtserhebliche Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Hierbei ist die Schriftform im Sinne dieser AGB auch in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) möglich.
(7) Hinweise auf gesetzliche Vorschriften
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften dienen ausschließlich der Klarstellung. Ungeachtet dessen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten
(1) Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Friedrich von Lien AG.
(2) Darstellung der Produkte
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die im Bestellablauf hierfür vorgesehenen Korrekturhilfen nutzen.
(3) Freibleibende Angebote sowie Eigentums- und Urheberrechte
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
(4) Nutzung von Konfiguratoren
Wir stellen auf unserer Website dem Kunden Konfiguratoren zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung, die es ermöglichen, auf einfache Art und Weise eine komplette Zusammenstellung einer Dach- oder Wandeindeckung inklusive Zubehör zu erstellen. Der Konfigurator erstellt eine Konfiguration auf Basis der vom Kunden eingegebenen Daten. Die Nutzung des Konfigurators ist ein freiwilliger Service, und die erstellte Konfiguration muss vom Kunden sorgfältig geprüft werden – dies schließt auch die Kontrolle von Aufmaßen, Stücklisten und Verlegeplänen ein. Die erstellte Konfiguration kann nach Bedarf im Warenkorb angepasst werden, wobei Grundlage des Kaufvertrags stets die übermittelte Bestellung und nicht die Konfiguration ist. Von uns oder unseren Gehilfen sowie von unseren Konfiguratoren erstellte Aufmaße, Stücklisten oder Verlegepläne sind aufgrund der übermittelten Daten unverbindlich.
(5) Farbabweichungen und Produktmuster
Wir können nicht garantieren, dass die auf der Website und in Dokumenten dargestellten Farben exakt mit den tatsächlichen Farben der gelieferten Produkte übereinstimmen. Farbabweichungen können nicht als Grund für Schadensersatzansprüche und/oder Rücktritt vom Vertrag herangezogen werden. Auf Wunsch des Käufers kann vor Vertragsabschluss ein (Farb-)Muster des Produkts kostenfrei zugeschickt werden. Aufgrund unterschiedlicher Produktchargen kann es dennoch zu Abweichungen gegenüber dem gelieferten Produkt kommen.
(6) Abgabe des verbindlichen Vertragsangebots
Der Käufer kann Produkte zunächst über den Button „In den Warenkorb legen" unverbindlich auswählen und in einem virtuellen Warenkorb sammeln. Durch Anklicken des Bestellbuttons („zahlungspflichtig bestellen") gibt er anschließend einen verbindliches Vertragsangebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Zuvor kann er seine Eingaben jederzeit einsehen und ändern. Das Vertragsangebot kann nur abgegeben werden, wenn der Käufer zuvor durch ankreuzen der Box „AGB akzeptieren" unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhält der Käufer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail, die ausschließlich den Eingang der Bestellung dokumentiert und noch keine Annahme des Vertragsangebots darstellt.
(7) Annahme des Vertragsangebots
Wir sind berechtigt, Ihr Vertragsangebot innerhalb von zwei Tagen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme kann durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail, durch Lieferung der Ware oder durch Ausführung der Zahlungstransaktion durch unseren Dienstleister bzw. den gewählten Zahlungsdienstleister erfolgen.
Der Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen Annahmeerklärung zustande. In dieser Annahmeerklärung oder in einer separaten E-Mail, spätestens jedoch bei Lieferung der Ware, wird Ihnen der vollständige Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
§ 3 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
(1) Vertragssprache
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch
(2) Vertragstextspeicherung
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
§ 4 Vertragsgegenstand, Produktbeschreibung, Produktbilder und Nutzungsrecht
(1) Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand sind die von uns angebotenen und vom Käufer bestellten Waren (im Folgenden „Ware"). Maßgeblich sind die Angaben aus unserer Produktbeschreibung und etwaigen Auftragsbestätigungen, soweit diese dem Käufer vor oder bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wurden. 2. Soweit wir Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen), Konfiguratoren oder sonstige Unterlagen zur Verfügung stellen, behalten wir uns daran alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dienen lediglich der Veranschaulichung und/oder der Unterstützung bei der Produktauswahl und sind nur insoweit verbindlich, als dies ausdrücklich zugesagt wurde.
(2) Produktbeschreibung
1. Die in unseren Katalogen, Online-Shops oder sonstigen Unterlagen aufgeführten Informationen und Beschreibungen stellen wesentliche Eigenschaften der Ware dar. Gleichwohl können Darstellungen (z. B. Maße, Gewicht, Farben, technische Daten) geringfügig variieren, sofern dies dem Käufer zumutbar ist. 2. Konfiguratoren, Aufmaße, Stücklisten oder Verlegepläne, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen erstellen, basieren auf den Angaben des Käufers und sind für uns unverbindlich. Der Käufer ist verpflichtet, diese Angaben eigenverantwortlich und gegebenenfalls durch fachkundige Dritte zu überprüfen.
(3) Produktbilder
1. Die Abbildungen von Produkten in unserem Online-Shop, in Katalogen oder in anderen Dokumenten können aus technischen Gründen (z. B. Monitoreinstellungen, Druckfarben, Bildschirmeigenschaften) in Farbe und Darstellung von der tatsächlichen Ware abweichen. 2. Geringfügige farbliche Abweichungen stellen daher keinen Mangel dar. Auf Wunsch stellen wir dem Käufer vor Vertragsschluss gerne ein kostenloses (Farb-)Muster zur Verfügung; dennoch sind farbliche Abweichungen zwischen einzelnen Produktionschargen möglich.
(4) Nutzungsrecht
1. Alle im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung bereitgestellten Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen, Vorerzeugnisse, Berechnungen und sonstige Unterlagen („Unterlagen") sind unser geistiges Eigentum und unterliegen dem Urheberrecht. Wir räumen dem Käufer hieran ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ausschließlich zum Zweck des konkreten Vertrags ein. 2. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieser Unterlagen bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung. Dies gilt auch für die über unsere Konfiguratoren erstellten Dokumente. 3. Die Überlassung der Unterlagen an den Käufer begründet keinerlei weitergehende Nutzungs- oder Verwertungsrechte.
§ 5 Lieferbedingungen
(1) Geltungsbereich und Liefergebiet
1. Wir liefern innerhalb Deutschlands. 2. Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung an die vom Käufer im Bestellprozess angegebene Lieferadresse („Standardversand"). 3. Wir liefern nicht an Packstationen. Der Käufer hat die Möglichkeit, die Ware nach vorheriger Absprache während unserer Geschäftszeiten selbst an unserem Firmensitz abzuholen.
(2) Versandkosten
1. Zusätzlich zu den angegebenen Produktpreisen fallen Versandkosten für den Standardversand an. Die Höhe der Versandkosten wird im Shop oder bei Vertragsschluss ausgewiesen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 2. Sonderleistungen, insbesondere eine mögliche Kranentladung, sind nicht im Standardversand enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Dabei anfallende Mehrkosten trägt der Käufer. 3. Werden Lieferungen aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat (z.B. Abwesenheit ohne Abstellgenehmigung, unzutreffende Lieferadresse, unzureichende Zufahrtsmöglichkeit), unmöglich oder müssen wiederholt werden, trägt der Käufer alle hierdurch entstehenden Mehrkosten.
(3) Lieferoptionen und Mitwirkungspflichten des Käufers
1. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Auf Verlangen und Kosten des Käufers kann die Ware an einen anderen Ort versendet werden (Versendungskauf). Wir sind berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. 2. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die Lieferadresse für einen LKW mit bis zu 40 t zulässigem Gesamtgewicht uneingeschränkt erreichbar ist, ausreichende Zufahrtsbreiten (mindestens 3,25 m) vorhanden sind und keine Hindernisse den Lieferablauf behindern. Mögliche Hindernisse (z. B. parkende Fahrzeuge) sind vom Käufer rechtzeitig zu beseitigen.
Sollte die Lieferadresse aufgrund eines oder mehrerer der folgenden Umstände unzugänglich sein, behalten wir uns vor, die Lieferung abzulehnen oder in Absprache mit dem Käufer alternative Liefermodalitäten zu vereinbaren:
a) Die Lieferadresse befindet sich in einer Straße bzw. kann nur über eine Straße erreicht werden, die als verkehrsberuhigter Bereich oder Spielstraße ausgewiesen ist.
b) Die Lieferadresse befindet sich in einer Straße bzw. kann nur über eine Straße erreicht werden, deren Befahrbarkeit für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 t untersagt ist.
c) Die Lieferadresse befindet sich in einer Straße bzw. kann nur über eine Straße erreicht werden, die schmaler als 3,25 m ist oder deren Durchfahrtsbreite an der zu beliefernden Stelle durch Hindernisse wie parkende Fahrzeuge oder Baustellen auf weniger als 3,25 m eingeschränkt wird.
d) Die Lieferadresse befindet sich in einer Sackgasse.
e) Der LKW kann nicht ohne Weiteres aus der Straße herausfahren oder umkehren.
f) Der LKW blockiert die gesamte Straße an der Lieferadresse.
g) Beim Abladenvorgang besteht in einer stark befahrenen oder unübersichtlichen Straße irgendeine Gefahr für den Fahrer.
Eventuell entstehende Mehrkosten und Risiken trägt der Käufer.
1. Ist die Lieferung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. nicht passierbare Straße, Sackgasse ohne Wendemöglichkeit, spielstraßenähnliche Regelungen oder erhöhte Risiken) nicht oder nur teilweise möglich, behalten wir uns vor, die Anlieferung zu verweigern. In solchen Fällen setzen wir uns unverzüglich mit dem Käufer in Verbindung, um eine alternative Lieferadresse oder einen neuen Liefertermin zu vereinbaren. 2. Wird niemand angetroffen und existiert keine geeignete Abstellmöglichkeit (Abstellgenehmigung), wird die Ware zurücktransportiert. Eventuell entstehende Zusatzkosten (z.B. erneute Anlieferung, Lagerkosten) können dem Käufer in Rechnung gestellt werden. 3. Der Käufer ist verpflichtet, die Verpackung auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Rücknahmeverpflichtung unsererseits besteht nicht.
(4) Lieferung per Spedition
1. Erfolgt die Versendung per Spedition, so beschränkt sich die Lieferleistung grundsätzlich auf den Transport und das Abladen der Ware an der ersten öffentlich zugänglichen Bordsteinkante der angegebenen Lieferanschrift. 2. Eine Montage oder das Verbringen der Ware in Gebäuderäume ist nicht geschuldet, es sei denn, es wurde schriftlich etwas Abweichendes vereinbart. 3. Wenn der Käufer bei der Lieferung nicht angetroffen wird, ist der Fahrer berechtigt, die Ware an einem Ort abzustellen, den er für sicher und geeignet hält. In diesem Fall trägt der Käufer alle Folgekosten für den Weitertransport der Ware zum endgültigen Bestimmungsort. 4. Die Entscheidung über die sichere Abstellmöglichkeit am Lieferort (z.B. ausreichender Platz für das Abstützen eines Kranwagens) liegt beim Fahrer. Ist ein gefahrloses Abladen nicht möglich, kann die Lieferung abgelehnt oder nach telefonischer Rücksprache mit dem Käufer an einem anderen geeigneten Ort abgeladen werden.
(5) Lieferfristen und Haftungsausschluss bei Anlieferhindernissen
1. Die Lieferfrist ergibt sich aus den individuellen Vereinbarungen oder aus unserer Auftragsbestätigung. Sofern keine Lieferfrist individuell vereinbart ist oder in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesen wird, beträgt sie ca. 4 Wochen ab Vertragsschluss. Können Lieferfristen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. höhere Gewalt, Selbstbelieferung durch Zulieferer nicht rechtzeitig möglich) nicht eingehalten werden, informieren wir den Käufer unverzüglich und nennen eine neue, angemessene Frist. 2. Ist die Leistung auch innerhalb dieser neuen Frist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits vom Käufer erhaltene Gegenleistungen erstatten wir in diesem Fall unverzüglich. Geraten wir in Lieferverzug, kann der Käufer für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert) der verspäteten Ware verlangen, jedoch höchstens 5 % dieses Lieferwerts. Uns bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Käufer gar kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. 3. Verzögern sich Lieferungen aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat (z.B. unzureichende Zufahrtsmöglichkeit, mangelnde Erreichbarkeit des Käufers), schließen wir jegliche Haftung für daraus resultierende Lieferverzögerungen aus; vereinbarte Liefertermine gelten in solchen Fällen als nicht bindend.
(6) Annahmeverzug
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Nettopreises der Lieferung pro Kalendertag, beginnend mit dem Tag, an dem der Käufer in Annahmeverzug gerät. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Bezahlung
(1) Preise
1. Die in unserem Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise und enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. 2. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Beim Versendungskauf trägt der Käufer die anfallenden Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. 3. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als ein Monat liegt und sich unsere Einstandskosten (z.B. Löhne, Material) erhöhen. In diesem Fall sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Übersteigt diese Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht nur unerheblich, ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
(2) Fälligkeit und Zahlungsverzug
1. Unsere Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sofort und ohne Abzug fällig. Eine etwaige Gewährung von Skonto oder eines Zahlungsziels bedarf der schriftlichen Vereinbarung. 2. Mit Ablauf der in Abs. 2.1 genannten oder anderweitig vereinbarten Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. 3. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern und – ggf. nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Zahlungsarten und Rechnungsstellung
1. Die Zahlung kann grundsätzlich per Lastschrift, Vorkasse oder auf Rechnung erfolgen, sofern der Käufer für die entsprechende Zahlungsart freigeschaltet ist. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten jederzeit zu ändern oder nur auf schriftlichen Antrag des Käufers zu gestatten. 2. Rechnungen werden dem Käufer per E-Mail in elektronischer Form übermittelt, sofern er nicht ausdrücklich der Übermittlung auf elektronischem Wege widerspricht. 3. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 4. Änderungen der vereinbarten Zahlungsmethoden bedürfen der schriftlichen Mitteilung durch den Käufer und unserer Bestätigung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Eigentumsvorbehalt und Rücknahmerecht
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Käufer vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Käufer schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
(2) Pflichten des Käufers bei Vorbehaltsware
Der Käufer muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Der Käufer tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits jetzt an uns ab. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Käufer sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Weiterverkauf und Forderungsabtretung
Der Käufer darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Käufers bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt uns der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer darf diese an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sofern sich der Käufer jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, können wir vom Käufer verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.
(4) Verarbeitung und Umbildung
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, sind der Käufer und wir uns bereits jetzt einig, dass der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Käufer für uns verwahren.
(5) Eingriffe Dritter
Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer.
(6) Freigabe von Sicherheiten
Wenn der Käufer dies verlangt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen gegen den Käufer um mehr als 10% übersteigt. Wir dürfen dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.
(7) Anwendung ausländischer Rechtsvorschriften
Soweit der Eigentumsvorbehalt oder die Forderungsabtretung aufgrund nicht abdingbarer ausländischer Rechtsvorschriften unwirksam oder undurchsetzbar sein sollte, gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Forderungsabtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hiernach die Mitwirkung des Käufers erforderlich, hat er alle Maßnahmen zu treffen, zu zur Begründung und Erhalt der Sicherheit erforderlich sind.
§ 8 Transportschäden
(1) Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, bestimmt sich der Gefahrübergang nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Prüfung der Lieferung
Der Käufer hat die Ware bei Anlieferung unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf erkennbare Transport- und Verpackungsschäden zu überprüfen.
(3) Vermerk von Transportschäden
Etwaige Transportschäden sind vom Käufer oder dessen Beauftragten in Gegenwart des Transportunternehmens auf dem Lieferschein oder Frachtbrief zu vermerken. Der Käufer hat uns sodann unverzüglich über solche Schäden zu informieren. Kommt der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nach, kann dies Auswirkungen auf eventuelle Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche haben.
(4) Ausschluss von Haftung bei fehlendem Vermerk
Werden erkennbare Transportschäden nicht fristgerecht dokumentiert oder gemeldet, schließen wir – im Rahmen des rechtlich Zulässigen – eine Haftung für daraus resultierende Schäden aus. Weitergehende Ansprüche des Käufers bleiben davon unberührt, soweit sie nicht durch die Verletzung dieser Obliegenheit ausgeschlossen sind.
§ 9 Gewährleistung und Garantien
(1) Mängelhaftungsrecht
Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Die folgenden Regelungen gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unsere eigenen Angaben und ausdrücklich in den Vertrag einbezogene Herstellerangaben sind für die Beschaffenheit maßgeblich. Öffentliche Äußerungen des Herstellers (z.B. in der Werbung) sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht haben.
(2) Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen ab Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln beginnt die Frist mit deren Entdeckung. Dies gilt besonders für Waren, die für den Einbau oder eine sonstige Weiterverarbeitung bestimmt sind. Unterlässt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder fristgerechte Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht rechtzeitig gerügten Mangel ausgeschlossen.
(3) Rechte bei Mängeln und Nacherfüllung
Ist die Ware mangelhaft, können wir nach unserer Wahl den Mangel durch Nachbesserung beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Der Käufer hat uns die für die Prüfung des Mangels und zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren und uns auf Verlangen die bemängelte Ware zur Verfügung zu stellen. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie gegebenenfalls Aus- und Einbaukosten, tragen wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Ein Anspruch auf Erstattung von Aus- und Einbaukosten besteht jedoch nur, soweit wir im Einzelfall zur Installation verpflichtet waren oder das Gesetz diese Kosten zwingend vorsieht. Besteht tatsächlich kein Mangel, können wir die entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder grob fahrlässig nicht wusste, dass kein Mangel vorliegt.
(4) Selbstvornahme, Fristsetzung und Verjährung
In dringenden Fällen, zum Beispiel zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn die Betriebssicherheit gefährdet ist, darf der Käufer den Mangel selbst beseitigen oder beseitigen lassen und von uns Ersatz der hierzu erforderlichen Aufwendungen verlangen. Er hat uns hiervon unverzüglich, wenn möglich vorab, schriftlich zu benachrichtigen. Rücktritt oder Minderung kann der Käufer grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung verlangen. Bei unerheblichen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit nicht gesetzlich eine längere Frist vorgesehen ist. Bei Baustoffen oder Waren, die für ein Bauwerk bestimmt sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, beträgt die Frist fünf Jahre. Weitergehende gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere bei Arglist, bleiben unberührt.
(5) Garantien und Kundendienst
Sofern für einzelne Produkte zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung Garantien bestehen, ergeben sich deren Inhalt, Umfang und Ausschlussgründe ausschließlich aus den jeweiligen Garantiebedingungen. Diese Garantien schränken die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht ein. Unser Kundendienst steht für Rückfragen, Reklamationen oder Beanstandungen werktags von 08:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 04281-9515-500 sowie unter service@vl-dachprofi.de zur Verfügung.
(6) Regressansprüche in Lieferketten
Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen.
§ 10 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung
Wir haften für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, stets unbeschränkt:
a) bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
c) bei Arglist,
d) bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, sowie
e) soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
(2) Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Haftungsausschluss und Ausnahmen
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesem §10 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Bestehende gesetzliche Sonderregelungen bleiben unberührt.
(4) Rücktritt und Kündigung bei Pflichtverletzungen
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Kaufsache gründet, kann der Käufer vom Vertrag nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir diese Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein darüberhinausgehendes, „freies" Kündigungsrecht des Käufers – insbesondere nach §§ 648, 650 BGB – ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
(5) Vorrang zwingenden Rechts
Sämtliche in diesem §10 aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn ein Schaden auf arglistig verschwiegenen Mängeln beruht oder wenn eine von uns übernommene Beschaffenheitsgarantie nicht erfüllt wird. Ferner bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Rechtswahl
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie sonstiger internationaler Einheitsrechtsordnungen.
(2) Gerichtsstand
Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind jedoch in allen Fällen berechtigt, Klage auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.
(3) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, richtet sich der Inhalt im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Abtretungsverbot
Die Abtretung von gegen uns gerichteten Forderungen des Käufers an Dritte ist ausgeschlossen; § 354a HGB bleibt unberührt.